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Elektro Mobilität

Die Alternative zu Benzin, Diesel oder Gas

Eine weitere Möglichkeit Fahrzeuge anzutreiben, besteht durch die Nutzung elektrischer Energie! Die Idee, Verkehrsmittel mit elektrischer Energie in Bewegung zu bringen, ist eigentlich nicht neu: Züge, Straßenbahnen und U-Bahnen werden schon seit langer Zeit auf diese Weise betrieben. Jedoch brauchen diese entweder Schienen oder Leitungen, die sie mit dem nötigen Strom versorgen. Da diese für den normalen PKW-Verkehr nicht in Frage kommen, laufen sie bisher mit normalen Motoren, die Benzin, Diesel oder Gas verbrennen, um Energie aufzubringen.

An diesem Punkt kommt die E-Mobility ins Spiel: Der Anspruch lautet, Autos ebenfalls mit elektrischer Energie betreiben zu können – unabhängig von einer Verbindung zum Stromnetz, nämlich nur mit gespeicherter Energie. Um diese Energie zu speichern, verfügen Autos über große Batterien oder besser gesagt Akkumulatoren.

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Die Wandladestation

Ihre private Tankstelle bei Ihnen zu Hause

Die komfortabelste, schnellste und vor allem sicherste Möglichkeit, Ihr Elektroauto zu tanken, ist, dies über Nacht zu Hause zu tun, wenn das Auto ohnehin nicht im Einsatz ist. So befinden sich aktuell über 80 % der insgesamt in Deutschland eingesetzten Ladestellen im privaten Bereich.

Die flexibelste Lösung für das bequeme Laden zu Hause ist die Installation einer eigenen Ladestation, die bei Ihnen zu Hause freistehend oder an einer Wand fest installiert wird, beispielsweise in der Garage oder im Carport.
Für die Verbindung Ihres Elektroautos mit Ihrer Ladestation benötigen Sie ein Mode 3-Ladekabel. Mit ihm sind Ladeleistungen mit bis zu 11kW und mit Netzantrag beim öffentlichen Netzbetreiber bis zu 22kW möglich. Darüber hinaus ermöglicht es gesteuertes Laden (zeitgesteuertes Laden, Lastmanagement, PV-gesteuertes Laden).

Worauf beim Kauf achten?

Nur Qualitätshersteller bieten sichere, flexible Lösungen.
Achten Sie auf die Kompatibilität mit Ihrem Fahrzeugmodell.
Nur die professionelle Installation durch qualifiziertes Fachpersonal stellt die Funktionalität Ihrer Ladestation sicher.
Private Ladesäulen sind teilweise förderfähig. Prüfen Sie, ob auch Sie Zuschüsse in Anspruch nehmen können. Wir beraten Sie gern.

Vom Automobilhersteller mitgeliefert wird häufig ein Mode 2-Ladekabel zum Laden an Haus­halts- oder CEE-Steckdosen. Aber das Laden an der Starkstrom- und Haus­halts­steck­dose ist eine reine Notlösung und dauerhaft nicht zu empfehlen, da es die Stromleitung stark belastet und Fehler verursachen kann. Die Installation sollte vorab fachmännisch überprüft werden. Wir übernehmen das gern für Sie.

Wir installieren augereifte Ladestationen

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Erfahren Sie mehr über intelligentes Energiemanagement.

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Förderprogramm – Solarstrom für Elektroautos 442

Mit Beginn des Jahres 2024 können private Haushalte die Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ erneut beantragen und von einem
Zuschuss bis zu 10.200 € profitieren.
Schnell sein lohnt sich, denn der Fördertopf enthält nur rund 50.000 Anträge.

Die Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ fördert den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher.

Folgende Maßnahmen werden gefördert

  • Kauf einer Ladestation (Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung
  • Kauf einer Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp
  • Kauf eines Batteriespeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
  • Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inkl. aller Installations­arbeiten

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, die ein Elektroauto besitzen
  • Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Neuanschaffung einer Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation. Diese dürfen zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht bestellt sein.

Besitz eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug), das auf Sie oder eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist oder vorhandene Bestellung eines Elektrofahrzeugs. Private Leasingfahrzeuge sind inbegriffen, sofern der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweist.

Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen darin.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Neubauten vor Bezug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Firmen- bzw. Dienstwagen
  • Mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit demselben Zuschuss
  • Eigentumswohnungen
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen

Welche Zuschüsse erhalten Sie?

Für die Photovoltaikanlage erhalten Sie
600 Euro pro kWp
​maximal 6.000 Euro

Für den Batteriespeicher erhalten Sie
250 Euro pro kWh
​maximal 3.000 Euro

Für die Ladestation erhalten Sie pauschal 600 Euro
​Ist Ihr Elektrofahrzeug bidirektional ladefähig erhalten Sie insgesamt 1.200 Euro pauschal für die Ladestation

Was ist bidirektionale Ladefähigkeit?

Bei Elektrofahrzeugen wird von bidirektionaler Ladefähigkeit gesprochen, wenn das Fahrzeug nicht nur aufgeladen werden kann, sondern bei Bedarf auch Strom aus der Batterie abgeben kann. Das Elektrofahrzeug wird somit in das Stromnetz integriert und ermöglich ein sogenanntes „Vehicle-to-Grid“. Das Elektrofahrzeug trägt somit zur Netzstabilität und zum Ausgleich der Nachfragespitzen bei.

Wie erhalten Sie die Auszahlung?

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss erhalten Sie von der KfW direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Wie beantragen Sie die Förderung?

1. Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Photovoltaikanlage, Ihren Stromspeicher und Ihre Ladestation bestellen, müssen Sie den Förderantrag bei der KfW stellen. Dies können Sie direkt im Kundenportal der KfW unter „Meine KfW“ erledigen.
Ab Anfang 2024 steht der Förderantrag bereit.
Schnell sein lohnt sich, denn der Fördertopf enthält nur rund 50.000 Anträge.

2. Vorhaben umsetzen

Wenn Sie die Zusage erhalten haben, können Sie die Photovoltaikanlage, den Batteriespeicher, die Ladestation sowie die Installation beauftragen.

Ein aktuelles Angebot können Sie sich im Vorfeld schon von uns einholen.

3. Nachweise erbringen

Ab März 2024 müssen Sie dann Ihre Identität nachweisen. Anschließend daran müssen Sie die Durchführung Ihres Vorhabens nachweisen

  • Datenerfassung im Kfw Kundenportal
  • vollständige Durchführung bestätigen
  • Rechnungen hochladen
  • evt. zulassungsbescheid E-Auto
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